Zum letzten Mal aktualisiert am
Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
Von eingeschränkter Mobilität spricht man, wenn eine Person aufgrund einer Schwangerschaft, einer Beinverletzung, einer körperlichen, geistigen, psychischen, intellektuellen oder sensorischen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung Schwierigkeiten hat, sich in öffentlichen Räumen zu bewegen.
Eingeschränkte Mobilität kann sowohl vorübergehend als auch dauerhaft auftreten. Da Mobilität ein Grundbedürfnis ist, müssen notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um den öffentlichen Verkehr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich zu gestalten. Dies umfasst eine barrierefreie Infrastruktur in Bahnhöfen und Haltestellen sowie entsprechend ausgestattete Fahrzeuge und zugängliche Informationen. Informationsbildschirme und akustische Ansagen in Bussen, Straßenbahnen und Zügen erleichtern die Informationsvermittlung. Die Website www.mobiliteit.lu ist weitgehend barrierefrei und entspricht teilweise den geltenden Vorschriften in Luxemburg.
Um festzustellen, ob Sie für Adapto, den Beförderungsdienst auf Abruf für Personen mit eingeschränkter Mobilität, infrage kommen, besuchen Sie bitte die Adapto-Webseite. Dort finden Sie alle Informationen zu den Anspruchskriterien, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen.
Strategien und Regelungen
Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2012-2017 hat das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen einen Aktionsplan ausgearbeitet, um den Bedürfnissen von Personen mit eingeschränkter Mobilität gerecht zu werden.
Die Einzelheiten der Maßnahmen sind im sechsten Kapitel des Aktionsplans mit dem Titel „Transport und Mobilität“ beschrieben. Der Plan enthält konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, die kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden sollen. Dieses Kapitel wird derzeit von der Verwaltung für öffentlichen Verkehr (ATP) überarbeitet. Die Artikel 9 und 20 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beziehen sich auf die persönliche Mobilität.
Der „Guide du Handicap“ von Info-Handicap bietet eine thematische Broschüre über Transport und Mobilität. Sie enthält umfassende Informationen über den öffentlichen Verkehr in Luxemburg, rechtliche Hinweise auf europäischer und nationaler Ebene sowie Kontaktstellen in Luxemburg.